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 Ehrenstrafen im Mittelalter
Mercian Offline




Beiträge: 492

11.08.2009 19:46
Leibesstrafen (Folter mit u. ohne Todesfolge) Antworten

Auflistung der Leibesstrafen
Nägel durch Glieder treiben

Leibesstrafe oder Folter.

Peitsche

Leibesstrafe oder Folter.

Brandmarken, Brandmale

Leibesstrafe oder Folter. Der Gefolterte wird festgebunden und mit einem glühend heißen Eisen gebrandmarkt. Die Eisen konnten verschieden Größen haben und an verschiedensten Stellen des Körpers angewandt werden. Auch in der Intensität des Drucks und der Dauer, die das Eisen auf dem Körper des Opfers verweilten konnte variiert werden.

Beinschraube

Leibesstrafe oder Folter. Dieses Gerät war meistens in den ersten Folterphasen in Gebrauch. Dem Gefolterten wurde die Beinschraube um die Beine gelegt und mithilfe eines Gewindes immer fester zugeschraubt, bis das gewünschte Geständnis geliefert wurde. Kam es nicht zum Geständnis, wurden die Schrauben so feste zugedreht, bis starke Quetschungen an den Beinen entstanden und die Knochen zerbrachen.

Zur Verstärkung wurden die Beinschrauben an die Knie gelegt und so feste zugedreht, dass die Kniegelenke brachen und es zu Splitterbrüchen kam. Wenn alles kein Geständnis brachte, Schlug man zusätzlich noch mit einem Hammer darauf.

Sankt-Elms-Gürtel

Leibesstrafe oder Hinrichtung. Siehe: Geißelungs-Gürtel

Blenden

Leibesstrafe.

Ohren abschneiden

Leibesstrafe.

Schneiden

Leibesstrafe.

Schwefel auf Körper anbrennen

Leibesstrafe.

Birne rektal

Leibesstrafe. Das Instrument wurde anal eingeführt und immer weiter auseinandergeschraubt, um durch eine Dehnung Schmerzen zuzufügen. Es wurde oft bei Frauen angewandt.

Birne vaginal

Leibesstrafe. Das Instrument wurde vaginal eingeführt und immer weiter auseinandergeschraubt, um durch eine Dehnung Schmerzen zuzufügen. Es konnte logischerweise nur bei Frauen angewandt werden und diente dazu, die Organe, die eine Frau zur Frau machten, zu zerstören, um die männliche Angst vor Frauen zu dämpfen.

Glieder abschlagen

Leibesstrafe. Der Verurteilte wurde so festgebunden, dass das abzuschlagende Glied über einem Holzblock ruhte. Dann wurde der Finger, die Hand, der Unterarm, der Oberarm, der Fuß, der Schenkel, das Bein mit einer Axt, einem Schwert oder einer Säge abgetrennt.

Rädern, Rad

Leibesstrafe, dann Hinrichtung. Diese Strafe war Männern vorbehalten, die (angeblich) gemordet hatten und galt als eine der schändlichsten Strafen des Mittelalters. Hierbei wird der Verurteilte an Armen und Beinen festgebunden und über den Boden gespannt. Unter die Gelenke (Knie, Ellbogen, Fuß, Hand) wurden Holzblöcke gelegt. Der Scharfrichter nahm nun ein großes, schweres Rad und ließ dieses auf die Gelenke herabsausen. So wurden die Knochen und Gelenke zertrümmert und der Verurteile zu einem lebenslangen Krüppel geschändet oder in den meisten Fällen mit dem Herabsausen des Rades auf den Kopf getötet. Danach wurde er in ein anderes Rad "eingeflochten", was aufgrund der zertrümmerten Knochen möglich war, und das Rad auf einem Pfahl aufgerichtet. Sein Körper wurde so dem Zerfall übergeben und eine Beerdigung unterlassen, was nach dem damaligen Glauben den Eintritt ins Paradies unmöglich machte (da ja der Körper nicht mehr vorhanden war).

Birne oral

Leibesstrafe. Dieses Folterinstrument wurde oft bei Frauen verwendet. Sie bekamen den Metallgegenstand mit Gewinde in den Mund gesteckt und konnten nun den Mund mithilfe von Schrauben öffnen. Das Gerät konnte so weit auseinander geschraubt werden, bis die Kieferknochen brachen.

Brustkrallen, Brustbeißer, Brustreißer, Brustzangen, Brustklammer

Leibesstrafe. Ein weiteres Instrument, das gegen Frauen eingesetzt wurde ist der Brustbeißer. Dieses Gerät wurde kalt oder glühend heiß angewandt. Es wurde an die Brüste der Frau angesetzt, zusammengedrückt und weggerissen. Dabei wurden die Brustwarzen und Brüste der Frau zerrissen, so dass schrecklich viel Blut floss. Es konnte auch mehrmals angewandt werden. Es wurde bei Ehebrecherinnen, Sittenwidrigkeiten oder Abtreibungen angewandt.

Beim Mann wurde es dazu benutzt, um sein Glied und die Hoden abzureißen.

Augen ausstechen, Blenden, Verbrennen der Augen

Leibesstrafe. In der Öffentlichkeit wurden dem Verurteilten die Augen ausgestochen. Um Wundbrand zu vermeiden wurden die Augen mit einem glühend heißen Eisen ausgebrannt.

Mundbirne

Leibesstrafe. Kiefer brechen indem die Mundbirne immer weiter auseinandergeschraubt wird.

Säge

Leibesstrafe. Mit ihr wurden einerseits Körperteile abgesägt.



Auflistung der Hinrichtungsarten
Käfig

Hinrichtung. Siehe „Eiserner Käfig“

Lebendig Einmauern

Hinrichtung.

Ertränken in Fässern oder mit Gewichten

Hinrichtung.

Steinigen, Steinigung

Hinrichtung.

Zerreißen zwischen Bäumen

Hinrichtung.

Köhlern

Hinrichtung.

Angstloch

Hinrichtung.

Ausweiden des Darms

Hinrichtung.

Lebendig begraben

Hinrichtung.

Turmsturz

Hinrichtung. Als Strafe für Ketzerei wurden meist Frauen von der Stadtmauer oder einem Turm gestürzt. Diese Strafe kam häufig zu Beginn der Hexenverfolgungen auf, wurde dann aber abgeschafft, da sie nicht genügend zur Belustigung der Zuschauer beitrug.

Galgen

Hinrichtung. Anfangs wurden die Verurteilten am Galgen hochgezogen. Erst später wurden sie auf einen Stuhl gestellt und „plötzlich“ erhängt, so dass sie sich, wenn sie Glück hatten, das Genick brachen und nicht durch Strangulation zum Tode kamen. Auch der Henker half manchmal nach, indem er mit seinem Gewicht an dem Gehängten zerrte.

Pfählen, Pfahl

Hinrichtung. Das Pfählen gilt als eine der grausamsten Hinrichtungen, die den Tod des Opfers zur Folge hat. Dem Verurteilten wurde ein angespitzter und mit Fett beschmierter Pfahl anal eingeführt. Nicht, dass das schon schmerzhaft genug wäre, wurde dieser Pfahl aufgestellt mit dem Opfer obenauf, das durch sein eigenes Gewicht immer tiefer rutschte und so den Pfahl immer weiter in seine Eingeweide eindringen ließ. Diese schmerzhafte Prozedur konnte tagelang dauern, bis endlich der erlösende Tod eintrat.

Vierteilen

Hinrichtung. Der Verurteilte wurde an Händen und Füßen jeweils mit einem Seil an vier Pferde gebunden. Die Pferde wurden dann mit Peitschenhieben in 4 verschiedene Richtungen getrieben und rissen so dem Angeklagten Arme und Beine aus. Wenn der Henker mit der Axt nachhelfen musste, wurde er selbst bestraft.

Axt

Hinrichtung. Die Axt wurde benutzt, um dem Verurteilten den Kopf abzuschlagen. Dabei legt der Verurteilte seinen Kopf über einen Pflock, in den eine Vertiefung für das Kinn gemeißelt ist. Der Henker sollte dann möglichst mit einem Schlag den Hals zwischen den Wirbeln durchtrennen, so dass die Axt wieder im Holz stecken bleibt und der Kopf auf der anderen Seite herunterfiel. Leider schaffte es der Henker nicht immer, beim ersten Schlag, den Kopf abzutrennen, was dem Verurteilten entsetzliche Schmerzen zufügte.

Eiserner Käfig

Hinrichtung. In einen eisernen Käfig wurden Verurteilte nackt eingesperrt. Ähnlich einem Vogelkäfig hing der Verurteilte dann darin aufgehängt und sterben gelassen. Der Tod trat durch Verdursten oder Erfrieren ein. Die Überreste des Toten wurden nach seinem Tod noch eine Zeit lang in dem Käfig belassen, um die übrige Bevölkerung der Stadt abzuschrecken, ähnliche Vergehen zu begehen.

Eiserne Jungfrau

Hinrichtung. Meist ein Sarkophag-Ähnlicher Behälter mit einem Frauenkopf obenauf. Er stand senkrecht und konnte vorne geöffnet werden. Durch die Wände der Türen und der Rückwand waren große Nägel geschlagen worden, die die lebenswichtigen Organe und die Augen des Verurteilten zerstachen. Der Verurteilte wurde hineingesteckt und beim Schließen der Türen so zu Tode gestochen.

Andere Meinungen gehen davon aus, dass die Nägel der eisernen Jungfrauen immer erst nachträglich hineingetrieben wurden und die ursprünglichen Folterinstrumente ohne Todesfolge auskamen. Dabei wurde der Gefolterte in diesen Sarkophag-Ähnlichen Behälter gesteckt, um ihm den Tod vor Augen zu führen, wie es wohl sein würde, wenn er im Sarg liegt.

Richtschwert

Hinrichtung. Um mit dem Richtschwert gerichtet zu werden, musste der Verurteilte sich hinknien und in demütiger Haltung seinen erlösenden Schlag abwarten. Der Henker versuchte dabei, den Kopf des Verurteilten mit einem Schlag abzutrennen, indem er genau zwischen die Halswirbel zielte. Denn wenn er den Halswirbelknochen traf, war die Chance nicht so hoch, dass der Kopf mit einem Schlag abgetrennt wurde.

Folgen daraus waren, dass manchmal bis zu zehn Schläge benötigt wurden, um den Kopf abzutrennen. Wenn der erste Schlag nicht saß, hatte der Verurteilte höllische Schmerzen bis hin zu einer Querschnittslähmung und fiel zu Boden. Der Henker musste weiter schlagen, bis der Kopf ab war. In dummen Situationen konnte der Henker auch andere Körperteile zuerst treffen…

Säge

Hinrichtung. Andererseits war die Strafe durch die Säge eines der grausamsten Strafinstrumente, die man sich vorstellen konnte. Der Verurteilte wurde Kopfüber an ein Seil gehängt. Nun begann der Scharfrichter, mit einer Säge zwischen den Beinen des Opfers zu sägen und zwar in Richtung Bauchraum. Zuerst wurde hierbei die Haut aufgefetzt, die Muskeln und Sehnen durchtrennt, bis die Säge schließlich am Beckenknochen angekommen ist. Dann wird unter entsetzlichen Schmerzen weitergesägt. Kopfüber wurde das Opfer aufgehängt, damit es nicht zuviel Blut verlor und dadurch länger bei Bewusstsein gehalten werden konnte.

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