Neben den Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Verstümmelungsstrafen wie Blenden oder Abschneiden eines Fingers, eines Ohrs oder der Zunge und den Todesstrafen, zu denen Grausamkeiten wie Vierteilen, Pfählen, Einmauern, Rädern usw. zählen, gehören in den Katalog der mittelalterlichen Strafen die Ehrenstrafen.
Es handelt sich dabei um eine heute nicht mehr eingesetzte Form der Verbrechensbekämpfung, die ein ungeheures Maß an Grausamkeit und Mitleidslosigkeit erkennen lässt. Das Erfindungsreichtum der Menschen war schier unerschöpflich, wenn es darum ging, die Ehre eines Missetäters öffentlich herabzusetzen, ihn in den Augen seiner Mitmenschen lächerlich zu machen oder seine Ehre gar ganz zu tilgen.
Die Strafen dienten in erster Linie der Abschreckung oder der Vergeltung, denn der Gedanke der Resozialisierung spielte im mittelalterlichen Strafrecht noch keine Rolle. Vielmehr sollte der Verbrecher aus der Gemeinschaft ausgestoßen werden und es auch bleiben.
Zu den bekanntesten Ehrenstrafen gehörten der Pranger, der in den unterschiedlichsten Formen vom Halseisen über Schandstuhl und Schandesel bis zum Sitz- oder Stehkäfig in Gebrauch war, und das Tragen oder Umhängen von Gegenständen, deren Charakteristikum es war, dass die ganze Umgebung am jeweiligen Strafgerät leicht erkennen konnte, für welches Vergehen die Strafe verbüßt werden musste.
So diente beispielsweise die Halsgeige dazu, schlechte Mädchen oder Frauen auf dem Marktplatz neben dem Pranger eine Weile zur Schau zu stellen. In die Doppelhalsgeige wurden Frauen gesperrt, die sich in der Öffentlichkeit gestritten hatten. Sie mussten so lange darin ausharren, bis sie das Versprechen gaben, sich in Zukunft zu vertragen. Volle 15 Kg Holz um den Hals erleichterten dabei die schnelle Entscheidung.
Der Bau dieser Geräte ist denkbar einfach. Als Scharnier und Feststellsplint dienen Holzdübel, die Löcher für Hände und Kopf sind sehr viel weiter ausgeschnitten, als ursprünglich üblich. Die Größe ist leicht an Hand des Bildes zu sehen: Länge 1.10m, Breite 0.50m, Dicke 3 cm
Auch wenn diese Schandgeräte nicht grundsätzlich große körperliche Schmerzen verursachen sollten, waren die Träger doch dem Spott und der Schadenfreude ihrer Mitmenschen ausgesetzt, die sich ungestraft über die deutlich herausgestellten negativen Charakterzüge der Betroffenen lustig machen durften.
In Antwort auf:
Literaturhinweis. Justiz in alter Zeit, mittelalterliches Kriminalmuseum Rothenburg o.d. Tauber
Auflistung der Ehrenstrafen
Keuschheitsgürtel
Ehrenstrafe oder Folter.
Schandgeige
Ehrenstrafe oder Leibesstrafe.
Pranger
Ehrenstrafe.
Schandmasken
Ehrenstrafe.
Fasspranger
Ehrenstrafe. Ähnlich wie der geläufige Pranger wird der Verurteile auf dem Richtplatz in einem Fass der Öffentlichkeit zur Schau gestellt. In diesem Fass waren unangenehme Flüssigkeiten, wie Urin, Fäkalien, Schweineblut, faules Wasser etc. gefüllt. Der Gestank, der von dem Verurteilten ausging, beschämte ihn und die Bevölkerung konnte ihn begutachten und nach Herzenslust für seine Vergehen beschimpfen oder Verletzen. Besonders wenn offene Wunden zugefügt wurden, kam es häufig zu tödlichen Infektionen, wenn die faulige Flüssigkeit in die Wunde eindrang.
Mundsperre
Ehrenstrafe. Der Mund soll offen gehalten werden und den Angeklagten bloßstellen, indem ihm der Speichen aus dem Mund herausläuft und er nicht mehr richtig sprechen kann.
Halsgeige, Schandgeige, spanische Geige, Schandkragen
Ehrenstrafe. Meist aus Holz gefertigt war die Halsgeige eine „harmlose“ Konstruktion zur Exekution einer Ehrenstrafe. Sie diente der Demütigung. Meist bekamen sie Frauen umgelegt.
Sie hatte ein großes Loch für den Hals und zwei kleinere Löcher für die Handgelenke. Wenn sie angelegt wurde, hatten die Arme eine starre Stellung vor dem Körper. Das Opfer konnte so natürlich auch vom Henker gequält werden, oder wenn es am Dorfplatz angebunden wurde, von der Bevölkerung.